Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB Stand: Juni 2014)

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1. Allgemeines

Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen der Volkshochschule (vhs), auch für solche, die im Wege der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt werden.

Studienreisen und Exkursionen, die einen Dritten als Veranstalter und Vertragspartner ausweisen sind keine Veranstaltungen der vhs. Insoweit tritt die vhs nur als Vermittler auf.

Soweit in den Regelungen dieser AGB die männliche Form verwendet wird, geschieht das lediglich zur sprachlichen Vereinfachung. Die Regelungen gelten gleichermaßen auch für weibliche Beteiligte und für juristische Personen.

Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z.B. Anmeldungen und Kündigungen) bedürfen, soweit sich aus diesen AGBs oder dem aus dem Verbraucher zustehenden Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften nichts anderes ergibt, der Schriftform oder einem kommunikationstechnischen gleichwertigen Forum (Telefax, E-Mail Login-Homepage der vhs). Erklärungen der vhs genügen der Schriftform, wenn eine nicht unterschriebene Formularbestätigung verwendet wird.

2. Vertragsschluss


Die Ankündigung von Veranstaltungen ist unverbindlich.

Der Anmeldende ist an seine Anmeldung 3 Wochen lang gebunden (Vertragsangebot). Der Veranstaltungsvertrag kommt vorbehaltlich der Regelung des Abs. (3) entweder durch Annahmeerklärung der vhs zustande oder aber dadurch, dass die 3-Wochen-Frist verstreicht, ohne dass die vhs das Vertragsangebot abgelehnt hat.

Ist in der Ankündigung der Veranstaltung ein Anmeldeschlusstermin angegeben, so bedarf eine Anmeldung, die erst nach Anmeldeschluss bei der vhs eingeht, abweichend von Abs. (2) einer ausdrücklichen Annahmeerklärung. Erfolgt diese nicht innerhalb von 3 Wochen, gilt die Anmeldung als abgelehnt.

Mündliche oder fernmündliche Anmeldungen sind abweichend von Ziffer 1 (4) verbindlich, wenn sie sofort oder jedenfalls innerhalb von 10 Tagen mündlich oder schriftlich angenommen werden.

Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften wird durch diese Regelung nicht berührt.

3. Vertragspartner und Teilnehmer


(1) Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrages werden vertragliche Rechte und Pflichten nur zwischen der vhs als Veranstalterin und dem Anmeldenden (Vertragspartner) begründet. Der Anmeldende kann das Recht zur Teilnahme auch für eine dritte Person (Teilnehmer) begründen. Diese ist der vhs namentlich zu benennen. Eine Änderung in der Person des Teilnehmers bedarf der Zustimmung der vhs. Diese darf die Zustimmung nicht ohne sachlichen Grund verweigern.

(2) Die vhs darf die Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen.

(3) Die vhs ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Teilnehmerkarten auszugeben. In einem solchen Fall ist der Teilnehmer verpflichtet, die Karte mitzuführen und sich auf Verlangen gegenüber dem Bevollmächtigten der vhs auszuweisen. Geschieht das aus von dem Teilnehmer zu vertretenden Gründen nicht, kann der Teilnehmer von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass dadurch ein Anspruch auf Rückerstattung des geleisteten Entgelts entsteht.

4. Entgelt

(1) Das Veranstaltungsentgelt ergibt sich aus den bei Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigungen der vhs (Programm, Aushang, Preisliste etc.).

(2) Das Entgelt soll mit der Anmeldung bezahlt werden. Eine gesonderte Aufforderung ergeht nicht. Das Entgelt wird bei Ablehnung der Anmeldung in voller Höhe zurückerstattet.

5. Organisatorische Änderungen

(1) Das Veranstaltungsentgelt ergibt sich aus den bei Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigungen der vhs (Programm, Aushang, Preisliste etc.).

(2) Die vhs kann aus sachlichem Grund Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.

(3) Muss eine Veranstaltungseinheit aus von der vhs nicht zu vertretenden Gründen ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankungen einer/eines DozentIn), kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Wird die Veranstaltung nicht nachgeholt, gilt Ziffer 6 (2) Satz 2 und 3 (3) sinngemäß.

(4) An gesetzlichen oder kirchlichen Feiertagen finden Veranstaltungen grundsätzlich nicht statt. Ein Anspruch auf Nachholung der so ausgefallenen Veranstaltung besteht nicht

6. Rücktritt und Kündigung durch die vhs

(1) Die Mindestzahl der Teilnehmenden wird in der Ankündigung der Veranstaltung angegeben. Sie beträgt mangels einer solchen Angabe 10 Personen. Wird diese Mindestzahl nicht erreicht, kann die vhs vom Vertrag zurücktreten, jedoch nur bis zum 5. Tag vor der Veranstaltung. Kosten entstehen dem Vertragspartner hierdurch nicht.

(2) Die vhs kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die die vhs zu vertreten hat (z.B. Ausfall einer/eines DozentIn) ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. In diesem Fall wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zum Gesamtumfang der Veranstaltung geschuldet. Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung für den Vertragspartner unzumutbar wäre, insbesondere, wenn die erbrachte Teilleistung für den Vertragspartner, für den Teilnehmer, ohne Wert ist.

(3) Die vhs wird den Vertragspartner über die Umstände, die sie nach Maßgabe der vorgenannten Absätze (1) und (2) zum Rücktritt berechtigen, innerhalb von 5 Werktagen informieren und ggf. das vorab entrichtete Entgelt innerhalb einer Frist von 7 Werktagen erstatten.

(4) Wird das geschuldete Entgelt (Ziffer 4) nicht innerhalb von 10 Tagen nach Vertragsschluss entrichtet, kann die vhs unter Androhung des Rücktritts eine Nachfrist zur Bezahlung setzen und sodann vom Vertrag zurücktreten. Der Vertragspartner schuldet in diesem Fall vorbehaltlich weitergehender Ansprüche für die Bearbeitung des Anmeldevorgangs eine Vergütung von 5% des Veranstaltungsentgelts, höchstens jedoch ?20,--. Dem Vertragspartner steht der Nachweis offen, dass die tatsächliche Kosten wesentlich niedriger sind als die vereinbarte Pauschale.

(5) Die vhs kann in den Fällen §314 BGB kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:

-Gemeinschhaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung durch den/die KursleiterIn, insbesondere Störung des Informations- bzw. Veranstaltungsbetriebes durch Lärm- und Geräuschbelästigung oder durch querulatorisches Verhalten,

-Ehrverletzungen aller Art gegenüber der Kursleiterin, gegenüber Teilnehmerinnen oder Beschäftigten der vhs,

-Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit etc.),

-Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art.

-Beachtliche Verstöße gegen die Hausordnung.

Statt einer Kündigung kann die vhs den Teilnehmer auch von einer Veranstaltungseinheit ausschließen.

Der Vergütungsanspruch der vhs wird durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss nicht berührt.

7. Kündigung und Widerruf durch den Vertragspartner

(1) Weist die Veranstaltung einen Mangel auf, der geeignet ist, das Ziel der Veranstaltung nachhaltig zu beeinträchtigen, hat der Vertragspartner die vhs auf den Mangel hinzuweisen und ihr innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist Gelegenheit zu geben, den Mangel zu beseitigen. Geschieht dies nicht kann der Vertragspartner nach Ablauf der First den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.

(2) Der Vertragspartner kann den Vertrag ferner kündigen, wenn die weitere Teilnahme an der Veranstaltung wegen organisatorischer Änderung (Ziffer 5) unzumutbar ist. In diesem Fall wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zur gesamten Veranstaltung geschuldet. Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung für den Vertragspartner unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für den Teilnehmerer wertlos ist.

(3) Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht (z.B. bei Fernabsatzgeschäften) bleibt unberührt.

(4) Macht der Vertragspartner von einem ihr zustehenden gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch, so hat er bereits erhaltene Unterrichtsmaterialien zurückzusenden, soweit diese als Paket versandt werden können. Bis zu einem Wert der Materialien von ? 40,-- trägt der Vertragspartner die Kosten der Rücksendung.

8. Schadenersatzansprüche

(1) Schadenersatzansprüche des Vertragspartner oder des Teilnehmers gegen die vhs sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2) Der Ausschluss gemäß Abs. (1) gilt ferner dann nicht, wenn die vhs schuldhafte Rechte des Vertragspartners oder des Teilnehmers verletzt, die dieser nach Inhalt und Zweck des Vertrags gerade zu gewähren sind oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner oder Teilnehmer regelmäßig vertraut (Kardinalpflichten), ferner nicht bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

2) Die/der Vertragspartner/in (bzw. Teilnehmende) kann das Vertragsverhältnis wegen Mängeln in der Durchführung einer Veranstaltung kündigen, wenn die Mängel so gravierend sind, dass sie die Erreichung des Veranstaltungsziels nachhaltig beeinträchtigen. Eine derartige Kündigung setzt voraus, dass der vhs vorab Gelegenheit gegeben wurde, den Mangel binnen angemessener Frist zu beheben und die Behebung nicht fristgemäß durchgeführt wurde. Im Kündigungsfall werden die Gebühren wiederum pro rata anteilig im Verhältnis der mangelfrei veranstalteten Einheiten zur vorgesehenen Veranstaltungsreihe erstattet. Weitergehende Ansprüche der/des Teilnehmenden/Vertragspartner/in/s sind ausgeschlossen.

9. Schlussbestimmungen

(1) Das Recht, gegen Ansprüche der vhs aufzurechnen, wird ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch gerichtlich festgestellt oder von der vhs anerkannt worden ist.

(2) Ansprüche gegen die vhs sind nicht abtretbar.

    (3) Angaben zu Alter und Geschlecht dienen ausschließlich statistischen Zwecken. Der vhs ist die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten zu Zwecken der Vertragsdurchführung gestattet. Vertragspartnerin und Teilnehmer können dem jederzeit widersprechen.

Anmeldeverfahren

- persönliche Anmeldung
während der Öffnungszeiten der Geschäftsstelle durch Erteilung einer Einzugsermächtigung oder Bezahlung des Kostenbeitrags in bar. Die quittierte Anmeldebescheinigung wird Ihnen direkt ausgehändigt.

- Anmeldung per Telefon
während der Öffnungszeiten der Geschäftsstelle ist nur möglich, wenn Sie bereits Kurse bei uns besucht haben und uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben.

- Anmeldung per Telefax
ist nur in Verbindung mit der Erteilung einer Einzugsermächtigung möglich. Bitte verwenden Sie nebenstehende Anmeldekarte oder geben Sie die dort aufgeführten Daten an.

- Anmeldung per Post
ist nur in Verbindung mit der Erteilung einer Einzugsermächtigung möglich. Bitte verwenden Sie nebenstehende Anmeldekarte oder geben Sie die dort aufgeführten Daten an.

- Anmeldung per E-Mail
ist nur in Verbindung mit der Erteilung einer Einzugsermächtigung möglich. Bitte geben Sie die in der nebenstehenden Anmeldekarte aufgeführten Daten an.

- Anmeldung per Internet (Login-Hompage)
ist nur in Verbindung mit der Erteilung einer Einzugsermächtigung möglich. Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Anmeldung per Telefon, Telefax, Post oder E-Mail keine schriftliche Bestätigung seitens des Seminaranbieters erfolgen kann. Bitte notieren Sie sich Ihre Veranstaltungstermine. Wir benachrichtigen Sie nur bei Veranstaltungsausfall oder Änderungen. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

Kostenbeitrag und Zahlung

Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung des Seminaranbieters wird ein Entgelt fällig. Ein SEPA-Lastschriftmandat spart Zeit und Geld. Der Kostenbeitrag für die Kurse wird jeweils zum 15. eines Monats (falls Werktag, sonst der Folgetag), nach Beginn Ihres Kurses, von Ihrem Konto abgebucht. Überweisungen müssen mindestens einen Tag vor Veranstaltungsbeginn bei uns eingegangen sein. Es erfolgt keine gesonderte Rechnungserstellung.  Bei Rücklastschrift wird ein Bearbeitungsentgelt von 6,-- € erhoben.

Jedes Mitglied erhält pro Semester einen Gutschein in Höhe von € 3,00, der für einen beliebigen Kurs bei der vhs eingelöst werden kann. Bei einer Familienmitgliedschaft können 3 Gutscheine pro Familie eingesetzt werden.

Ermäßigung

(1) Eine Entgeltermäßigung von 15% auf alle Veranstaltungen, ausgenommen Einzelveranstaltungen und Exkursionen, erhalten Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren einer Familie mit mindestens drei oder mehr kindergeldberechtigten Kindern unter 18 Jahren, Schüler, Auszubildende, Bundesfreiwilligendienstleistende sowie Inhaber eines Schwerbehinderten-Ausweises ab 50% Schwerbehinderung und Inhaber einer Tafel-Kundenkarte.

(2) Nehmen Schüler- oder Studentengruppen ab 10 Personen an einer Einzelveranstaltung teil, wird neben der Schüler- oder Studentenermäßigung eine zusätzliche Ermäßigung von 10% des Entgelts gewährt. Eine vorherige Anmeldung in der Geschäftstelle des Seminaranbieters ist erforderlich.

Der Anspruch auf eine Ermäßigung muss bei der Anmeldung nachgewiesen werden. Bei schriftlicher Anmeldung ist eine Kopie des gültigen Ausweises beizulegen. Nachträgliche Anträge auf Ermäßigung sind nicht möglich. Es kann jeweils nur eine Art von Ermäßigung in Anspruch genommen werden.

Rücktritt

durch die Einrichtung

Die vhs Murrhardt kann bei zu geringer Teilnehmerzahl, Ausfall eines Dozenten oder aus anderen unvorhersehbaren Gründen eine Veranstaltung absagen. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen erstattet. Weitergehende Ansprüche gegen die vhs Murrhardt sind ausgeschlossen. Unterbelegte Veranstaltungen können nur durchgeführt werden, wenn die Teilnehmer einen entsprechenden Mehrbetrag zahlen oder einer Verringerung des zeitlichen Umfangs zustimmen. Maßgebend für diese Regelung ist die Anzahl der angemeldeten Teilnehmer am zweiten Veranstaltungstermin.

durch den Teilnehmer

Der Rücktritt von der Anmeldung muss gegenüber der Geschäftsstelle spätestens fünf Werktage (Posteingang) vor Veranstaltungsbeginn schriftlich erklärt werden. Eine Abmeldung beim Dozenten ist nicht wirksam. Das Fernbleiben von einer Veranstaltung gilt nicht als Abmeldung. Bereits gezahlte Entgelte werden nur erstattet, wenn der Rücktritt rechtzeitig erfolgt. Bei Kursen mit mehr als fünf Terminen muss der Rücktritt spätestens zwei Werktage (Posteingang) nach dem ersten Veranstaltungstag schriftlich erklärt werden. Es wird jedoch eine Bearbeitungsgebühr von € 10,00 erhoben. Bei späterem Rücktritt wird das gesamte Entgelt fällig. Für nicht wahrgenommene Veranstaltungstermine wird kein Ersatz geleistet. Bei Exkursionen, Studienfahrten und Studienreisen sowie mehrsemestrigen Veranstaltungen gelten besondere Regelungen.

Umbuchung

Eine Umbuchung ist nach Beginn eines Kurses in einen Kurs mit entsprechendem Inhalt möglich und stellt keinen Rücktritt dar. Voraussetzung ist, dass in dem anderen Kurs noch Plätze frei sind und dass dieser Kurs zeitlich parallel läuft. Vor dem Wechsel muss eine Rücksprache mit der entsprechenden Programmbereichsleitung erfolgen.

Teilnahmebescheinigung und Haftung

Teilnahmebescheinigung

Auf Wunsch wird am Ende einer regelmäßig besuchten Veranstaltung eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt. Diese ist gebührenfrei bis zwei Jahre nach Veranstaltungsbeginn. Zwei Jahre nach Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 3,-- € erhoben. Ab fünf Jahren nach Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr entsprechend des Aufwandes erhoben. Es besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung.

Haftung

Die Teilnahme an Veranstaltungen der vhs Murrhardt erfolgt auf eigenes Risiko. Die vhs Murrhardt übernimmt keinerlei Haftung. Eltern/Erziehungsberechtigte haften für ihre Kinder. Die Haftung der vhs Murrhardt beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Eine Haftung für fremdes Verschulden ist ausgeschlossen, soweit keine gesetzlichen Vorschriften dem entgegenstehen. Es gilt die Hausordnung des jeweiligen Veranstaltungsorts. Für Druckfehler wird keine Haftung übernommen. Die vhs behält sich notwendige Änderungen entgegen den Angaben auf der Homepage vor.